§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ist die allgemeine Beschreibung
der Geschäftsbeziehung zwischen der SoftwareEntwicklung (Czarnecki-Solutions.com),
Inhaber L.Czarnecki, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und dem Kunden, nachfolgend
Auftraggeber genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen werden im Fall des Zustandekommens eines Vertrages
ergänzt bzw. präzisiert durch den Vertrag, der auftragsbezogen zwischen dem Auftragnehmer
und dem Auftraggeber geschlossen wird.
Dies trifft insbesondere auf Art, Umfang, Laufzeit und Kündigungsmodalitäten eines Auftrages
zu sowie die auftragsbezogene Preisgestaltung, soweit Preise nicht ausdrücklich in der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste als Festpreise ausgewiesen bzw. im
Vertrag individuell vereinbart wurden.
Die AGBs gelten bei der Geschäftsaufnahme mit der SoftwareEntwicklung (Czarnecki-Solutions.com)
als stillschweigend anerkannt. Die AGBs sind im Internet unter http://www.czarnecki-solutions.com/agb.htm
jederzeit frei abrufbar.
§ 2 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Homepage im HTML-Format herzustellen und
diese dem Auftraggebern auf einem geeigneten Datenträger (z.B. Diskette, CD-ROM) zu übergeben.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers spielt der Auftragnehmer die Homepage zur Ansicht bzw. Veröffentlichung
auf einen Internet-Server auf. Die dabei entstehenden Einstellungskosten werden nach einem vorher vereinbarten
Pauschal- oder Stundensatz vom Auftraggeber getragen, ebenso wie ein möglicher Mehraufwand.
(3) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich zugesicherten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der
folgenden Absätze 4 - 6. Es ist jedoch auch nach Vereinbarung zwischen den beiden Parteien möglich, eine oder
mehrere Phasen zu überspringen (z.B. wenn das Konzept bereits vorhanden ist / übernommen wird) oder nur eine
oder mehrere durchzuführen (z.B. nur die Konzeptionsphase (4)).
(4) Konzeptphase: Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Homepage. Zu dieser
Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), die
wesentlichen Elemente der Navigation, die Plazierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung eines
E-Mail Fensters bzw. einer Kontaktseite (Formular).
(5) Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggebern
erstellt der Auftragnehmer eine Basisversion der Homepage auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die
Basisversion muß die Struktur der Homepage erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale
beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktionalität gehört
insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Web-Seiten verbinden.
(6) Herstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggebern erstellt
der Auftragnehmer die Endversion der Homepage.
(7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Homepage auf die z.Zt. im Internet gängigen Standard-Browser zu
optimieren, nämlich Microsoft Internet Explorer ab Version 5.0 sowie Mozilla ab Version 1.1 bzw. Netscape
Navigator/Communicator ab Version 6.1. Weiter gilt, wenn nicht anders geregelt, eine Bildschirmauflösung von
mindestens 1024 x 768 Pixeln als vereinbart.
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die in die Homepage einzubindenden
Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist in diesem Falle allein der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte,
Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.
(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte als Druckseiten in einer Qualität, die
sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form in einem zu vereinbarenden Dateiformat zur
Verfügung.
(4) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in ausbelichteter
Form (z.B. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form
in einem zu vereinbarenden Dateiformat zur Verfügung stellen.
(5) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben
spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung.
(6) Sobald der Auftragnehmer ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der
Auftraggeber diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung freigeben.
(7) Nach Erstellung einer Basisversion der Homepage durch den Auftragnehmer, die den vertraglichen Anforderungen
entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Basisversion durch schriftliche Erklärung freizugeben.
§ 4 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Homepage ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggebern die Homepage auf einem
geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder, nach vereinbartem Pauschal- oder Stundensatz (siehe auch
§2, Absatz 2), auf einen Internet-Server aufzuspielen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Homepage innerhalb
von 10 Kalendertagen ab Bekanntgabe verpflichtet, sofern die Homepage den vertraglichen Anforderungen entspricht.
Erfolgt in dieser Zeit kein begründeter Widerspruch, gilt die Homepage als abgenommen.
(2) Während der Herstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggebern
einzelne Bestandteile der Homepage zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist
zur Teilabnahme innerhalb von 10 Kalendertagen ab Bekanntgabe verpflichtet, sofern die
betreffenden Bestandteile der Homepage den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Erfolgt in dieser Zeit kein begründeter Widerspruch, gelten die betreffenden Bestandteile als abgenommen.
§ 5 Urheberrechte und Verwertungsrechte
(1) Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Endversion
der Homepage, wenn der Auftragnehmer den Auftraggebern die Homepage auf einem Datenträger übergeben bzw. auf einen öffentlich zugänglichen Webserver (siehe dazu $4,
Abs. 1 und $2, Abs. 2) aufgespielt und der Auftraggeber die gemäß § 6 geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat (BGB, § 158 Abs. 1). Bis zur
Entrichtung der gemäß § 6 vom Auftraggebern geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche
urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Auftragnehmer.
(2) An geeigneten Stellen werden in die Homepage Hinweise auf die Urheberstellung des
Auftragnehmers aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise
ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
§ 6 Vergütung
(1) Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung oder eine (pauschale) Vergütung
von Einzelleistungen.
(2) Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen vereinbart ist,
verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggebern zu verständigen, sobald die
bereits erbrachten Leistungen einen vorher vereinbarten Betrag erreichen bzw. überschreiten würden. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und
in welchem Umfang der Auftragnehmer weitere Leistungen noch erbringen soll.
(3) Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten
Vergütungsart in jedem Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, weil der
Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts (§ 3 Abs. 6), nach Freigabe der Basisversion
(§ 3 Abs. 7) oder nach Teilabnahmen (§ 4 Abs. 2) auf Wunsch des Auftraggebers
Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben
bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall mit einem
vereinbarten Pauschal- bzw. Stundensatz berechnet. Wurde kein Stundensatz vereinbart,
so gilt der in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste genannte
Stundensatz als vereinbart.
(4) Unabhängig von der Vergütungsart ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen
Mehraufwand des Auftragnehmers zu vergüten, der daraus resultiert, daß der Auftraggeber
seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
(1) Nach Fertigstellung der Homepage wird der Auftragnehmer dem Auftraggebern die vertraglich
geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlußrechnung). Die Schlußrechnung ist
innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggebern in angemessenen zeitlichen Abständen
Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich
nach dem jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen
sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der
Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet, sofern der
Auftraggeber nicht nachweist, daß der Zinsschaden, der dem Auftragnehmer entstanden ist,
geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Auftragnehmers, insbesondere
der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.
(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, die betreffende Website für die Dauer des Zahlungsverzuges vom
Netz zu trennen. Für die Dauer dieser Massnahme kann der Auftraggeber gegenüber dem
Auftraggeber keinerlei Schadensersatzanspüche geltend machen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der Homepage haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (BGB, §§ 633 ff.).
(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texte,
Bilder, Grafiken frei von Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die
der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer
nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und
außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers gilt.
(4) Die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen werden pfleglichst behandelt
und nach erfolgter Übernahme in den Datenbestand bzw. Angebotserarbeitung an den Auftraggeber bzw.
Angebotsnachsuchenden auf Wunsch auf postalischem Wege zurückgesandt.
Für einen Verlust oder eine Beschädigung dieser Unterlagen haftet jedoch der Auftragnehmer
auf keinem Fall. Der Auftragnehmer fordert den Auftraggeber hiermit ausdrücklich auf,
ausschließlich Duplikate, deren Verlust keinen oder nur unwesentlichen materiellen Schaden
verursachen, zu Versand zu bringen.
(5) Ein Haftungsanspruch des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ist auf jeden Fall
auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt.
§ 9 Fertigstellung der Homepage
(1) Ein Fertigstellungstermin gilt als nicht vereinbart, kann aber vertraglich vereinbart
werden. Wird ein vereinbarter Fertigstellungstermin aus Gründen, die nicht im Einflussbereich
(wie bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter, höhere Gewalt) des Auftragnehmers liegen,
nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer
keinerlei Ansprüche geltend machen. Den Nachweis der schuldhaften Verzögerung hat der
Auftraggeber zu führen.
(2) Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Auftragnehmer
nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber zu
vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebern
gemäß § 3 dieses Vertrages.
§ 10 Kündigung
(1) Ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossener Vertrag kann nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden.
(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber
seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt; der Auftraggeber
trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß {§ 7 Abs. 2}
dieses Vertrages nicht nachkommt.
(3) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung weiterhin berechtigt, wenn ihm Gepflogenheiten
geschäftsschädigender, zivil- oder strafrechtlicher Natur über den Auftraggeber bekannt
werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihm nicht bekannt waren oder sein konnten.
§ 11 Geltungsbereich
(1) Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf beruhende Verträge ist ausschließlich
deutsches Recht anwendbar.
(2) Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus
oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Dachau als
Gerichtsstand vereinbart.
§ 12 Datenschutz
elektronisch gespeichert.
Alle personenbezogenen Daten werden von uns strikt vertraulich behandelt und keinesfalls an
Dritte weitergegeben, es sei denn, übergeordnete Bestimmungen und Gesetze zwingen uns
hierzu.
§ 13 Pflegevertrag
(1) Im Rahmen des Pflegevertrages wird dem Auftragnehmer das alleinige Zugriffsrecht
übertragen, das zu allen Pflege- und Aktualisierungsmaßnahmen technisch und organisatorisch
notwendig ist.
(2) Der Pflegevertrag unterliegt keiner Mindest- oder Höchstlaufzeit und kann jederzeit von
beiden Seiten ohne Angabe von Gründen kostenfrei gekündigt werden; Bedingung ist lediglich
die Schriftform.
(3) Bedingung für den Vollzug der Kündigung ist, daß von keiner der beiden Parteien mehr
Ansprüche an die andere Partei offen sind; in diesem Fall ruht die Kündigung und wird mit
der Befriedigung der Ansprüche vollzogen.
§ 14 Ergänzende Bestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit
durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im
übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die
dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden
Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
(2) Nicht berührt werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, sowie
darauf beruhender Verträge, Geschäfts- und Vertragsbedingungen, von AGB´s, die von Firmen
geführt werden, die auftragsbezogen für den Auftragnehmer oder dessen Kunden tätig werden.
Diese Drittfirmen werden im Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer,
namentlich unter Nennung des Standortes deren Allgemeiner Geschäftsbedingungen und der
technischen Möglichkeit der Einsehbarkeit derselben erwähnt.
(3) Das Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend. Ein für Auftraggeber sowie Auftragnehmer
bindender Vertrag kommt erst mit der rechtsverbindlichen Unterschrift beider
Parteien zustande.
(4) Der Auftragnehmer prüft nicht, inwieweit der Verhandlungspartner, der einen Vertrag
unterzeichnet, von der Firma, die Inhaber der in Auftrag gegebenen Website ist, zur
Auftragserteilung bevollmächtigt und zeichnungsberechtigt ist. Ansprüche aus vertraglich
vereinbarten Leistungen werden im Fall der Nichterbringung finanzieller Leistungen durch
diese Firma an die unterzeichnende natürliche Person gerichtet und rechtlich durchgesetzt.
(5) AGBs von Drittanbietern und/oder nichtdeutschen Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGBs von Geschäftskunden gelten auch dann nicht, wenn ich ihnen nicht
nicht ausdrücklich widersprochen habe. Alle Abweichungen hiervon bedürfen meiner expliziten
schriftlichen Bestätigung und Zustimmung.
(6) Auf freiwillig von uns angebotene kostenlose Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen hinaus besteht keinerlei Rechtsanspruch. Kostenlose Leistungen können von mir
jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ihre längerfristige freiwillige Erbringung konstituiert keine gewohnheitsrechtlichen Ansprüche
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