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§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ist die allgemeine Beschreibung der Geschäftsbeziehung zwischen der SoftwareEntwicklung (Czarnecki-Solutions.com), Inhaber L.Czarnecki, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und dem Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen werden im Fall des Zustandekommens eines Vertrages ergänzt bzw. präzisiert durch den Vertrag, der auftragsbezogen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen wird.

Dies trifft insbesondere auf Art, Umfang, Laufzeit und Kündigungsmodalitäten eines Auftrages zu sowie die auftragsbezogene Preisgestaltung, soweit Preise nicht ausdrücklich in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste als Festpreise ausgewiesen bzw. im Vertrag individuell vereinbart wurden.

Die AGBs gelten bei der Geschäftsaufnahme mit der SoftwareEntwicklung (Czarnecki-Solutions.com) als stillschweigend anerkannt. Die AGBs sind im Internet unter http://www.czarnecki-solutions.com/agb.htm jederzeit frei abrufbar.

§ 2 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Homepage im HTML-Format herzustellen und diese dem Auftraggebern auf einem geeigneten Datenträger (z.B. Diskette, CD-ROM) zu übergeben.

(2) Auf Wunsch des Auftraggebers spielt der Auftragnehmer die Homepage zur Ansicht bzw. Veröffentlichung auf einen Internet-Server auf. Die dabei entstehenden Einstellungskosten werden nach einem vorher vereinbarten Pauschal- oder Stundensatz vom Auftraggeber getragen, ebenso wie ein möglicher Mehraufwand.

(3) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich zugesicherten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 4 - 6. Es ist jedoch auch nach Vereinbarung zwischen den beiden Parteien möglich, eine oder mehrere Phasen zu überspringen (z.B. wenn das Konzept bereits vorhanden ist / übernommen wird) oder nur eine oder mehrere durchzuführen (z.B. nur die Konzeptionsphase (4)).

(4) Konzeptphase: Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Homepage. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), die wesentlichen Elemente der Navigation, die Plazierung von Links und - soweit vereinbart - die Einbindung eines E-Mail Fensters bzw. einer Kontaktseite (Formular).

(5) Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggebern erstellt der Auftragnehmer eine Basisversion der Homepage auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muß die Struktur der Homepage erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktionalität gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Web-Seiten verbinden.

(6) Herstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggebern erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Homepage.

(7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Homepage auf die z.Zt. im Internet gängigen Standard-Browser zu optimieren, nämlich Microsoft Internet Explorer ab Version 5.0 sowie Mozilla ab Version 1.1 bzw. Netscape Navigator/Communicator ab Version 6.1. Weiter gilt, wenn nicht anders geregelt, eine Bildschirmauflösung von mindestens 1024 x 768 Pixeln als vereinbart.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die in die Homepage einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist in diesem Falle allein der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form in einem zu vereinbarenden Dateiformat zur Verfügung.

(4) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in ausbelichteter Form (z.B. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form in einem zu vereinbarenden Dateiformat zur Verfügung stellen.

(5) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung.

(6) Sobald der Auftragnehmer ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der

Auftraggeber diesen Entwurf durch schriftliche Erklärung freigeben.

(7) Nach Erstellung einer Basisversion der Homepage durch den Auftragnehmer, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Basisversion durch schriftliche Erklärung freizugeben.

§ 4 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Homepage ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggebern die Homepage auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder, nach vereinbartem Pauschal- oder Stundensatz (siehe auch §2, Absatz 2), auf einen Internet-Server aufzuspielen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Homepage innerhalb von 10 Kalendertagen ab Bekanntgabe verpflichtet, sofern die Homepage den vertraglichen Anforderungen entspricht. Erfolgt in dieser Zeit kein begründeter Widerspruch, gilt die Homepage als abgenommen.

(2) Während der Herstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggebern einzelne Bestandteile der Homepage zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme innerhalb von 10 Kalendertagen ab Bekanntgabe verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Homepage den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein begründeter Widerspruch, gelten die betreffenden Bestandteile als abgenommen.

§ 5 Urheberrechte und Verwertungsrechte

(1) Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Endversion der Homepage, wenn der Auftragnehmer den Auftraggebern die Homepage auf einem Datenträger übergeben bzw. auf einen öffentlich zugänglichen Webserver (siehe dazu $4, Abs. 1 und $2, Abs. 2) aufgespielt und der Auftraggeber die gemäß § 6 geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat (BGB, § 158 Abs. 1). Bis zur Entrichtung der gemäß § 6 vom Auftraggebern geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Auftragnehmer.

(2) An geeigneten Stellen werden in die Homepage Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.

§ 6 Vergütung

(1) Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung oder eine (pauschale) Vergütung von Einzelleistungen.

(2) Kappungsgrenze: Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen vereinbart ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggebern zu verständigen, sobald die bereits erbrachten Leistungen einen vorher vereinbarten Betrag erreichen bzw. überschreiten würden. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer weitere Leistungen noch erbringen soll.

(3) Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart in jedem Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts (§ 3 Abs. 6), nach Freigabe der Basisversion (§ 3 Abs. 7) oder nach Teilabnahmen (§ 4 Abs. 2) auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall mit einem vereinbarten Pauschal- bzw. Stundensatz berechnet. Wurde kein Stundensatz vereinbart, so gilt der in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste genannte Stundensatz als vereinbart.

(4) Unabhängig von der Vergütungsart ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Auftragnehmers zu vergüten, der daraus resultiert, daß der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Nach Fertigstellung der Homepage wird der Auftragnehmer dem Auftraggebern die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlußrechnung). Die Schlußrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggebern in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, daß der Zinsschaden, der dem Auftragnehmer entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Auftragnehmers, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.

(4) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die betreffende Website für die Dauer des Zahlungsverzuges vom Netz zu trennen. Für die Dauer dieser Massnahme kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Schadensersatzanspüche geltend machen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel der Homepage haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (BGB, §§ 633 ff.).

(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texte, Bilder, Grafiken frei von Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gilt.

(4) Die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen werden pfleglichst behandelt und nach erfolgter Übernahme in den Datenbestand bzw. Angebotserarbeitung an den Auftraggeber bzw. Angebotsnachsuchenden auf Wunsch auf postalischem Wege zurückgesandt. Für einen Verlust oder eine Beschädigung dieser Unterlagen haftet jedoch der Auftragnehmer auf keinem Fall. Der Auftragnehmer fordert den Auftraggeber hiermit ausdrücklich auf, ausschließlich Duplikate, deren Verlust keinen oder nur unwesentlichen materiellen Schaden verursachen, zu Versand zu bringen.

(5) Ein Haftungsanspruch des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ist auf jeden Fall auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt.

§ 9 Fertigstellung der Homepage

(1) Ein Fertigstellungstermin gilt als nicht vereinbart, kann aber vertraglich vereinbart werden. Wird ein vereinbarter Fertigstellungstermin aus Gründen, die nicht im Einflussbereich (wie bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter, höhere Gewalt) des Auftragnehmers liegen, nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer keinerlei Ansprüche geltend machen. Den Nachweis der schuldhaften Verzögerung hat der Auftraggeber zu führen.

(2) Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Auftragnehmer nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebern gemäß § 3 dieses Vertrages.

§ 10 Kündigung

(1) Ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossener Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt; der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß {§ 7 Abs. 2} dieses Vertrages nicht nachkommt.

(3) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung weiterhin berechtigt, wenn ihm Gepflogenheiten geschäftsschädigender, zivil- oder strafrechtlicher Natur über den Auftraggeber bekannt werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihm nicht bekannt waren oder sein konnten.

§ 11 Geltungsbereich

(1) Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf beruhende Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Dachau als Gerichtsstand vereinbart.

§ 12 Datenschutz

elektronisch gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden von uns strikt vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben, es sei denn, übergeordnete Bestimmungen und Gesetze zwingen uns hierzu.

§ 13 Pflegevertrag

(1) Im Rahmen des Pflegevertrages wird dem Auftragnehmer das alleinige Zugriffsrecht übertragen, das zu allen Pflege- und Aktualisierungsmaßnahmen technisch und organisatorisch notwendig ist.

(2) Der Pflegevertrag unterliegt keiner Mindest- oder Höchstlaufzeit und kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen kostenfrei gekündigt werden; Bedingung ist lediglich die Schriftform.

(3) Bedingung für den Vollzug der Kündigung ist, daß von keiner der beiden Parteien mehr Ansprüche an die andere Partei offen sind; in diesem Fall ruht die Kündigung und wird mit der Befriedigung der Ansprüche vollzogen.

§ 14 Ergänzende Bestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

(2) Nicht berührt werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, sowie darauf beruhender Verträge, Geschäfts- und Vertragsbedingungen, von AGB´s, die von Firmen geführt werden, die auftragsbezogen für den Auftragnehmer oder dessen Kunden tätig werden. Diese Drittfirmen werden im Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, namentlich unter Nennung des Standortes deren Allgemeiner Geschäftsbedingungen und der technischen Möglichkeit der Einsehbarkeit derselben erwähnt.

(3) Das Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend. Ein für Auftraggeber sowie Auftragnehmer bindender Vertrag kommt erst mit der rechtsverbindlichen Unterschrift beider Parteien zustande.

(4) Der Auftragnehmer prüft nicht, inwieweit der Verhandlungspartner, der einen Vertrag unterzeichnet, von der Firma, die Inhaber der in Auftrag gegebenen Website ist, zur Auftragserteilung bevollmächtigt und zeichnungsberechtigt ist. Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Leistungen werden im Fall der Nichterbringung finanzieller Leistungen durch diese Firma an die unterzeichnende natürliche Person gerichtet und rechtlich durchgesetzt.

(5) AGBs von Drittanbietern und/oder nichtdeutschen Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGBs von Geschäftskunden gelten auch dann nicht, wenn ich ihnen nicht nicht ausdrücklich widersprochen habe. Alle Abweichungen hiervon bedürfen meiner expliziten schriftlichen Bestätigung und Zustimmung.

(6) Auf freiwillig von uns angebotene kostenlose Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen hinaus besteht keinerlei Rechtsanspruch. Kostenlose Leistungen können von mir jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ihre längerfristige freiwillige Erbringung konstituiert keine gewohnheitsrechtlichen Ansprüche

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